Hebammenhilfe

Die Hebamme ist eine wertvolle Begleiterin in der Schwangerschaft und der Zeit des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Text zuletzt aktualisiert: 28.06.2024

Jetzt beantragen

Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig. 

Dahin kann ich mich wenden

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Auf unserer Seite Hebammensuche finden Sie hilfreiche Informationen und Anlaufstellen.

Hebammenhilfe

Das ist noch wichtig

Wie läuft die Hebammenhilfe ab?

Sie können sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl wenden. 

Nach Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte rechnet Ihre Hebamme die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Es können jedoch nur Leistungen abgerechnet werden, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind.

Wann sollte ich mich um eine Hebamme kümmern?

Je nachdem, wofür Sie eine Hebamme suchen, können Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer Schwangerschaft aktiv werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Familienportal NRW.

 

Diese Kosten entstehen

Für die Hebammenhilfe entstehen Ihnen keine Kosten.

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